Allgemeine Geschäftsbedingungen von

WRAPworks Exclusive Concepts
Inh. Timo Lohmeier
Weihersfeld 37
D-41379 Brüggen

 

im Folgenden „WRAPworks“ genannt

 


  1. Allgemeines
    Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von WRAPworks erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
    Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn WRAPworks die Leistung ausgeführt hat, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn WRAPworks mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

  2. Preise und Preisberechnungen
    Die Preise von WRAPworks verstehen sich exklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.

  3. Angebote
    Angebote von WRAPworks sind unverbindlich, freibleibend, 3 Wochen gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von WRAPworks zustande, das Leisten einer Anzahlung des Kunden oder durch das Erbringen der Leistung.

  4. Anzahlungen
    Bei Aufträgen, die einen erhöhten Vorbereitungsaufwand oder Materialkostenaufwand enthalten, behält sich WRAPworks die Forderung einer Anzahlung vor. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem Auftragswert.

  5. Lieferung und Termine
    Von WRAPworks angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
    Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese von WRAPworks schriftlich bestätigt wurden. WRAPworks haftet nicht für Leistungsstörungen und damit verbundene Verzögerungen, die durch höhere Gewalt begründet sind. Dazu zählen auch Störungen in der Lieferkette durch Lieferanten oder Zustelldienste.

  6. Nichterscheinen zum Termin / Absagefrist / Beratungstermine
    Die Absagefrist bei Folierungsterminen beträgt 3 Werktage. Bei Terminausfällen oder Verspätungen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, werden entstandene Ausfallkosten und Kosten für auftragsbezogene Materialien, die nicht anderweitig verwendbar sind in vollem Umfang berechnet. Ist eine Anzahlung geleistet worden, werden die entstandenen Kosten damit verrechnet. Sollten die entstanden Kosten über die geleistete Anzahlung hinausgehen, werden diese an den Auftraggeber berechnet. Evtl. verbleibende Guthaben werden dem Auftraggeber erstattet.

    Fest geplante Beratungstermine sind kostenpflichtig und im Voraus pauschal zu bezahlen. Bei Auftragserteilung wird die Gebühr mit dem Auftrag verrechnet, bzw. erstattet. Die Absagefrist für Beratungstermine beträgt 24 Stunden. Bei Terminausfällen oder Verspätungen, die einen Terminausfall zur Folge haben, wird die Gebühr einbehalten.

  7. Zahlung
    Die Zahlung erfolgt sofort nach der Fertigstellung und Abnahme der Leistung in bar, per EC-Karte oder per Überweisung nach dem Erhalt der Rechnung mit dem darauf vermerkten Zahlungsziel. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird die gesamte Forderung von WRAPworks sofort fällig.

    Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig, wenn ein Mangel so groß ist, dass die Leistung in ihrer Gesamtheit nicht abgenommen werden kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, WRAPworks ein Nachbesserungsrecht einzuräumen, um anerkannte Mängel zu beseitigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat.

    Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist WRAPworks nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.

  8. Montage von Kfz-Scheibentönungsfolien
    Das Fahrzeug muss zum Termin gereinigt übergeben werden. Bei verschmutzten Fahrzeugen können wir kein sauberes Ergebnis garantieren. Der Innenraum muss leergeräumt sein und alle Scheiben frei zugänglich sein. Für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände oder auf Feuchtigkeit empfindlich reagierende Gegenstände oder Einbauten über nimmt WRAPworks keine Haftung.

    Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers kommen kann, was die Haltbarkeit beeinträchtigt, und zu Blasenbildung führen kann.

    Trotz größter Sorgfalt ist es nicht immer möglich eine Scheibentönung völlig staubfrei umzusetzen, da sich auch hinter Verkleidungen oder schlecht zugänglichen Stellen Verunreinigungen befinden können, die ohne eine Demontage nicht entfernt werden können.
    WRAPworks weist deshalb vorab darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies keinen Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an Scheibenrändern und Stellen, wo die Verkleidung sehr eng anliegt. Ebenfalls spielen hier das Alter und der Pflegezustand des Fahrzeugs eine wichtige Rolle.

    An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann aus technischen Gründen an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Es bleibt ein schmaler Bereich von 1-2mm zum Scheibenrand ungetönt. Dies ist nur bei geöffnetem Fenster sichtbar.

    Bei Fahrzeugscheiben mit Gummieinfassung bleibt aus technischen Gründen ein ca. 1-2 mm schmaler Rand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da Gummidichtungen sich mit der Zeit verformen können. Die Folie darf aus gesetzlichen Gründen nicht unter das Gummi geschoben werden.

    Bei Fahrzeugscheiben mit Siebdruckrand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand, deshalb stellt dies keinen Mangel dar.

    Bei Limousinen und Coupes kann es im unteren Bereich der Heckscheibe zu Haftungsproblemen der Folie kommen, da diese Stelle sehr eng und verwinkelt ist. In seltenen Fällen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren, was mit Zusatzkosten verbunden ist, oder Sie demontieren diese selbst vorab.

  9. Entfernen von Kfz-Scheibentönungsfolien
    Beim Entfernen von Tönungsfolien kann es in seltenen Fällen zu Beschädigungen der Heiz- oder Antennendrähte kommen. Dies kann durch Vorbeschädigungen oder schlechte Verarbeitungsqualität der Fahrzeughersteller passieren. WRAPworks übernimmt keine Haftung bei Beschädigung der Heiz- oder Antennendrähte, sofern WRAPworks nicht nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat oder die Folien nicht fachgerecht entfernt hat.

  10. Montage von Carwrapping-Folie
    Das Fahrzeug muss zum Termin gereinigt übergeben werden. Bei verschmutzten Fahrzeugen können wir kein sauberes Ergebnis garantieren. Der Innenraum muss leergeräumt sein. Für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände übernimmt WRAPworks keine Haftung.

    Grundsätzlich bieten wir immer eine Sichtfolierung an. Das bedeutet, dass alle in Wagenfarbe lackierten Bauteile so foliert werden, dass bei geschlossenen Türen und Klappen keine Wagenfarbe sichtbar ist. Lediglich in tiefen Spalten, wie z.B. im Motorraum oder an der Heckklappe bleibt bei bestimmten Lichtverhältnissen die Wagenfarbe sichtbar. An Dichtungen, die spröde oder zu enganliegend und nicht demontierbar sind, kann unter Umständen ein Rand von ca. 1mm breite sichtbar bleiben. Je nach Fahrzeugmodell sind auf Wunsch auch Einstiege und Türinnenseiten folierbar. Dies ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

    Beschädigungen im Lack, wie z.B. Kratzer, Steinschläge, Dellen oder Beulen sind auch nach der Folierung sichtbar.

    Trotz größter Sorgfalt können Staubeinschlüsse nicht immer vermieden werden, da sich unter Dichtungen und Leisten, die nicht ohne erheblichen Mehraufwand demontiert werden können, Verunreinigungen befinden können. Des Weiteren kann durch elektrostatische Aufladung feinster Staub / Pollen oder ähnliches aus der Luft aufgenommen werden. Diese Einschlüsse stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern sie nicht aus 1m Betrachtungsabstand deutlich sichtbar sind und keine Anhäufung im unmittelbaren Sichtfeld bilden. Eine Anhäufung besteht aus mindestens 5 Einschlüssen pro 10cm².

    Der Kunde ist dazu verpflichtet Lackschäden oder nachlackierte Stellen mitzuteilen, sofern er Kenntnis darüber hat. Nachlackierte Stellen oder Bauteile stellen ein erhöhtes Beschädigungsrisiko dar, für welches WRAPworks keine Haftung übernimmt.
    Insbesondere bei frisch lackierten Bauteilen ist eine Ausgasungszeit von mindestens 4 Wochen einzuhalten, bevor eine Folierung stattfinden kann.

    Nicht alle Bauteile können in einem Stück foliert werden. Eine PVC-Folie hat Dehnungsgrenzen. Werden diese überschritten kann es zu Problemen mit der Haltbarkeit, Farbveränderungen und Kleberabrissen kommen. Deshalb werden manche Bauteile aus mehreren Stücken foliert und die Folie möglichst an schlecht sichtbaren Kanten überlappt. Man spricht hier von Einlegern. Einen Einleger zu folieren ist keine Schande, sondern oft nötig um ein langanhaltendes, sauberes Ergebnis zu erzielen.

    An manchen Bauteilen kann es aufgrund der Klebkraft der Folie und Dehnung zu leichten Kleberabrissen oder minimalen Farbveränderungen kommen. Dies ist nicht immer zu vermeiden und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

    Sollten während der Demontage-, Montage- oder Folierungsarbeiten Beschädigungen am Fahrzeug auffallen, die WRAPworks nicht verschuldet hat, werden die Arbeiten umgehend bis zur Klärung mit dem Kunden und Absprache des weiteren Vorgehens eingestellt. Alle auftretenden Beschädigungen werden anhand von Fotos und/oder Videos dokumentiert und bis zu 2 Jahre aufbewahrt.

  11. Montage von Lackschutzfolie
    Das Fahrzeug muss zum Termin gereinigt übergeben werden. Bei verschmutzten Fahrzeugen können wir kein sauberes Ergebnis garantieren. Der Innenraum muss leergeräumt sein. Für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände übernimmt WRAPworks keine Haftung.

    Lackschutzfolien sind keine Schönheitsfolien, sondern Funktionsfolien – sie schützen den Lack. Sie tragen nicht vorrangig zur Verschönerung der vorhandenen Lackoberfläche bei.

    Bei der Verarbeitung von Lackschutzfolien greift WRAPworks auf eine Schablonendatenbank des Folienherstellers zurück. Schablonen sind so angelegt, dass bestimmte Fahrzeugteile mit vielen oder starken Wölbungen aus mehreren Teilstücken foliert werden. Die Teilung der Folien ist notwendig, um die Schutzfunktion zu gewährleisten. Die Schablonen sind fahrzeugspezifisch und reduzieren das Schneiden der Folien am Fahrzeuglack auf ein Minimum. Dennoch kann es sein, dass bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile nicht oder noch nicht in der Datenbank vorhanden sind und eine manuelle Folierung „von der Rolle“ notwendig ist.

    Lackschutz-, bzw. Steinschlagschutzfolien bestehen aus Polyurethan (PU) und sind in ihrer Verarbeitung generell von Farbfolien aus PVC zu unterscheiden. PU-Folien sind dicker und lassen sich dadurch nicht in der Art um enge Radien verarbeiten, wie es bei PVC-Folien üblich ist. Kanten können nur dauerhaft umgelegt werden, wenn hinter dem Radius eine gerade, lackierte und glatte Fläche mit einer Breite von mindestens 5mm vorhanden ist. Andernfalls endet die Folie mindestens 1mm vor dem Radius. Ebenso wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 1mm zu Gummidichtungen eingehalten, da es durch das Ausdehnen der Materialien zu Faltenbildung oder Aufschieben der Folie kommen kann. Wünscht der Kunde dennoch ein Umlegen der Kanten, geschieht dies auf eigenes Risiko. Ein Ablösen der Folie an solchen Kanten stellt keinen Mangel dar.

    Folieren ist ein Handwerk und leider sind Partikeleinschlüsse trotz größter Sorgfalt und Vorbereitung nicht immer zu vermeiden. Die meisten Einschlüsse werden bereits während des Verarbeitungsprozesses entfernt. Mache Einschlüsse werden jedoch erst nach dem Austrocknen der Montageflüssigkeit sichtbar.
    Genauso können nach dem Austrocknen der Montageflüssigkeit sichtbare Irritationen in der Folienoberfläche auftreten. Irritationen sind Kleberabrisse, Fingerabdrücke oder andere Spuren im Kleber.

    Der Betrachtungsabstand bei Abnahme der Folierung liegt bei 1m in aufrechter Haltung. Einzelne Partikel mit einer Größe von <1mm² stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern sich diese nicht anhäufen. Von einer Anhäufung ist die Rede, wenn es zu einer „Partikelinsel“ von mehr als 5 Einzelpartikeln auf einer Fläche von 10cm² oder 5 Einzelpartikeln pro Bauteil kommt. Es dürfen maximal 3 Irritationen pro Bauteil auftreten.

    Feuchtigkeitseinschlüsse können direkt nach der Folierung sichtbar sein. Diese können je nach Größe mit einer Kanüle aufgestochen und entfernt werden. Je nach Größe und Umgebungstemperatur verschwinden die meisten Blasen von selbst, da die Feuchtigkeit durch die Folie diffundiert. Dieser Prozess kann unter Umständen mehrere Wochen dauern. Ein Drücken oder Reiben der Blasen kann zu irreversiblen Spuren führen.

  12. Mängelrügen
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe zu melden, andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden. Nachbesserungen durch Dritte ohne Zustimmung von WRAPworks führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche. Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.

    Die Gewährleistung schließt Folgendes ausdrücklich aus:
    - Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt
    - Beschädigungen oder Mängel, die auf Produktionsfehler zurückzuführen sind
    - Schäden und Mängel durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte
    - Schäden und Mängel durch überdurchschnittliche oder unsachgemäße Beanspruchung, sowie den unsachgemäßen Einsatz von Reinigungsgeräten, insbesondere Hochdruckreiniger/Dampfstrahler
    - Lackschäden nach Entfernung von Folien bei nachlackierten Stellen oder Bauteilen
    - Schäden an Heiz- oder Antennendrähten

  13. Haftung
    WRAPworks haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht. Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt. Wir übernehmen keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

  14. Erfüllungsort
    Erfüllungsort und Gerichtstand ist Weihersfeld 37, 41379 Brüggen.

  15. Sonstige Bestimmungen
    Alle Verträge von WRAPworks unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
    Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.

  16. Links
    Für alle weiterführenden Links auf der Webseite von WRAPworks gelten die jeweiligen AGB der Betreiber.

Mit Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) akzeptiert der Auftraggeber die AGB.